Ihre Website ist jetzt gesetzlich verpflichtet, für alle zu funktionieren.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Onlineshops und digitale Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderung bedienbar sein — die Marktüberwachung prüft bereits aktiv. Wir sagen Ihnen in Klartext, wo Ihre Website steht, und bringen sie in Ordnung.
Seit 28.06.2025 in Kraft
Bis 100.000 € Bußgeldrahmen
49 % der Anforderungen erfüllt der Markt im Schnitt
Was das Gesetz verlangt — ohne Juristendeutsch.
Barrierefrei heißt: Ihre Website funktioniert auch für Menschen, die schlecht sehen, nicht hören, keine Maus benutzen können oder einen Screenreader verwenden. Technischer Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 — in der Praxis läuft es auf diese Punkte hinaus:
Lesbare Kontraste
Text muss sich deutlich genug vom Hintergrund abheben — hellgrau auf weiß fällt durch.
Bedienbar ohne Maus
Jede Funktion — Menü, Formular, Kaufabschluss — muss komplett per Tastatur erreichbar sein.
Verständlich für Screenreader
Bilder brauchen Alternativtexte, Formularfelder Beschriftungen, die Seite eine saubere Struktur.
Zoombar und flexibel
Inhalte müssen sich vergrößern lassen, ohne dass die Website auseinanderfällt oder Funktionen verschwinden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Ein Pflichtdokument auf Ihrer Website, das den Stand der Barrierefreiheit offenlegt. Fehlt es, ist das der sichtbarste Verstoß von allen.
Betrifft das meine Website?
Nicht jede Website fällt unter das Gesetz — aber deutlich mehr, als viele denken. Die ehrliche Kurzfassung:
In der Regel verpflichtet
- Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen
- Websites mit Online-Buchung oder Online-Terminvereinbarung
- Unternehmen ab 10 Mitarbeitern oder über 2 Mio. € Jahresumsatz
Häufig ausgenommen
- Reine Info-Websites ohne Online-Vertragsabschluss
- Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz — die Ausnahme kann auch Onlineshops erfassen (Einzelfallfrage)
- Reine B2B-Angebote ohne Verbrauchergeschäft
Ob Ihr Unternehmen im Einzelfall unter das BFSG fällt, klärt im Zweifel Ihre Rechtsberatung — wir liefern die technische Prüfung und die Umsetzung. Und die lohnt sich auch ohne Pflicht: Barrierefreie Websites ranken besser und verkaufen an mehr Menschen.
So bringen wir Ihre Website in Ordnung.
Vier Stufen — Sie steigen ein, wo es für Sie passt, und wissen vorher immer genau, was es kostet.
Quick-Audit
Technischer Scan plus manuelle Stichprobe Ihrer Website. Sie bekommen einen Klartext-Report mit Ampel-Status, den zehn wichtigsten Mängeln und einer priorisierten Maßnahmenliste — innerhalb von 5 Werktagen.
490 €wird bei der Umsetzung voll angerechnet
Voll-Audit
Vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA: Screenreader-Durchgang, Tastatur-Test, Formulare, Kontraste, Dokumente. Inklusive der fertigen „Erklärung zur Barrierefreiheit" für Ihre Website.
1.290 €Quick-Audit wird angerechnet
Barrierefrei machen
Wir beheben die gefundenen Mängel direkt in Ihrer bestehenden Website: Kontraste, Tastatur-Bedienung, Formulare, Struktur, Alternativtexte. Am Ende steht ein Nachweis-Scan, den Sie vorzeigen können. Der Festpreis richtet sich danach, was zu prüfen ist — nicht nach Stunden:
- Website ohne Shop, bis 8 Seitentypen1.490 €
- Onlineshop auf einem Standard-System2.900 €
- Shop mit Individualtechnik, Filtern oder Kundenportal4.900 – 8.000 €
ab 1.490 €Festpreis, steht nach dem Audit
Monitoring
Jeden Monat ein automatischer Re-Scan mit Bericht — und wenn sich etwas verschlechtert, fixen wir es, bevor es jemand anderes findet.
149 € / Monatoder +99 € auf Ihren bestehenden Pflege-Tarif
rund 30 %
Der Staat zahlt mit — zuverlässig über die Steuer. Die Umsetzung ist in voller Höhe sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Bei üblicher Steuerbelastung trägt das Finanzamt etwa ein Drittel: Aus 2.900 € werden netto rund 2.000 €. Kein Antrag, keine Frist.
Zusätzlich prüfen wir im Angebot, ob ein Digitalisierungs-Zuschuss Ihres Bundeslandes greift — in Bayern etwa der Digitalbonus mit bis zu 50 %. Wichtig und ehrlich gesagt: Reine Standard-Websites und Standard-Shops sind dort ausdrücklich ausgeschlossen. Wir sagen Ihnen vorher, ob Ihr Projekt realistisch Chancen hat, statt Ihnen eine Förderung zu versprechen.
Der Ablauf.
Sie schicken uns Ihre Website-Adresse
Formlos per E-Mail oder Telefon — mehr brauchen wir für den Start nicht.
Quick-Audit innerhalb von 5 Werktagen
Sie bekommen den Report mit Ampel-Status und wissen schwarz auf weiß, wo Ihre Website steht.
Festpreis-Angebot für die Umsetzung
Auf Basis des Audits — keine Schätzungen, keine offenen Stundenkonten. Inklusive Förder- und Steuer-Check.
Umsetzung + Nachweis-Scan
Wir beheben die Mängel und dokumentieren das Ergebnis. Auf Wunsch übernimmt das Monitoring ab dann die Daueraufsicht.
Häufige Fragen.
Reicht nicht einfach ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein — und davon raten wir ausdrücklich ab. Overlay-Widgets legen sich über die Website, ohne die eigentlichen Mängel zu beheben. Sie gelten nicht als konform, und automatische Werkzeuge finden ohnehin nur 30–40 % der Barrieren. Der Rest ist Handarbeit — genau die machen wir.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Die Marktüberwachungsbehörde prüft seit 2026 aktiv, auch mit automatisierten Scans. Der Bußgeldrahmen reicht bis 100.000 €, und daneben sind bereits Abmahnungen im Umlauf. Wahrscheinlicher als der Höchstsatz ist ein gestuftes Verfahren — aber es beginnt mit Fristen, die dann unter Zeitdruck teurer werden als eine geplante Umsetzung.
Was genau prüft ihr im Audit?
Die Kriterien der WCAG 2.1 AA, auf die sich das BFSG technisch stützt: Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Screenreader-Tauglichkeit, Formulare, Struktur, Zoom-Verhalten, Alternativtexte. Automatisch gescannt und — das ist der wichtige Teil — manuell nachgeprüft.
Meine Website ist alt. Lohnt sich das Nachrüsten überhaupt?
Das sagen wir Ihnen ehrlich nach dem Audit. Wir halten uns an eine einfache Regel: Kostet das Nachrüsten mehr als 60 % eines Neubaus, empfehlen wir den Neubau — jede neue Website von AETHER ist von Grund auf barrierefrei gebaut, das Thema ist dann automatisch erledigt. Unsere Website-Pakete finden Sie hier.
Gibt es dafür staatliche Förderung?
Ein eigenes Förderprogramm für das BFSG gibt es nicht. Was es gibt, sind Digitalisierungs-Zuschüsse der Länder — in Bayern der Digitalbonus mit bis zu 50 % und maximal 7.500 €. Der schließt reine Standard-Websites und Standard-Webshops allerdings ausdrücklich aus, deshalb prüfen wir das im Angebot ehrlich, statt es pauschal zu versprechen. Verlässlich wirkt dagegen die steuerliche Seite: Die Kosten sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
Ein Punkt, den kaum jemand kennt und der Ihnen teuer werden kann: Nach § 17 Abs. 4 BFSG darf sich ein Unternehmen, das öffentliche Mittel für Barrierefreiheit erhalten hat, nicht mehr auf die Ausnahme „unverhältnismäßige Belastung" berufen. Wer knapp an dieser Grenze liegt, sollte die Förderung also bewusst abwägen. Das ist keine Rechtsberatung — aber wir sprechen es an, bevor es jemand anderes tut.
Wie schnell geht das Ganze?
Quick-Audit: 5 Werktage. Umsetzung: je nach Umfang meist 2–4 Wochen ab Beauftragung. Auf Anfragen antworten wir werktags innerhalb von 4 Stunden.
Lassen Sie Ihre Website prüfen.
E-Mail: leopold@aetherstudios.de
Telefon: +49 1590 1037211
Schicken Sie einfach Ihre Website-Adresse — Sie bekommen werktags innerhalb von 4 Stunden eine Antwort mit den nächsten Schritten.
100 / 100
Der Barrierefreiheits-Score dieser Website im Lighthouse-Audit. Wir verkaufen nichts, was wir nicht selbst einhalten — prüfen Sie uns gern nach.
Hinweis: Unsere Leistungen sind technische Analysen und Umsetzungen nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549. Ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, klärt im Zweifel Ihre Rechtsberatung — wir leisten keine Rechtsberatung.